| Impressum-Generator für Arzt-Homepages |
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Der Abmahnwahn kommt viele Homepage-Besitzer teuer zu stehen. Seit Anfang dieses Jahres greifen die Bestimmungen des "Teledienstegesetzes". Dieses schreibt bei gewerblichen oder freiberuflichen Homepages ein Impressum vor, welches direkt von der Startseite aus einfach aufzufinden sein muss. Mit einem Service-Tool der Bayerischen Landesärztekammer kann man einfach und schnell auf Nummer Sicher gehen. Die Bayerische Landesärztekammer hat zu dieser Problematik ein Merkblatt herausgegeben und die Möglichkeit geschaffen, automatisch ein eigenes Impressum zu erstellen.
Musterbeispiel für Pflichtangaben nach § 6 Teledienstgesetz
Merkblatt zur Internet-Präsenz von Ärzten vom 01.06.2002
Impressum-Generator

Letzte Änderung: 00:05 07/02 2005
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