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Seit Mitte September ist die Benutzung von Microsoft Windows strafrechtlich und zivilrechtlich verboten, da Windows für das Aushebeln eines Kopierschutzverfahrens geeignet ist. Durch Drücken der Shift-Taste beim Einlegen der CD oder das Abschalten der Auto-Insert-Notification wird der Kopierschutz ausgehebelt. Damit handelt es sich bei Windows eindeutig um ein Tool zum Knacken von Kopierschutzmechanismen.

Vergleichbar ist die Situation in den USA, wo Regelungen des amerikanischen Digital Millennium Copyright Act Tools und Anleitungen zum Aushebeln des Kopierschutzes unter Strafe stellen. Kopierschutzspezialist SunnComm hat angekündigt, den Princeton-Studenten John Halderman zu verklagen, der durch eine Anleitung auf seiner Website den Trick mit der Shift-Taste erklärt.

Der Student habe die Reputation des Unternehmens geschädigt. Außerdem habe er Urheberrechtsgesetze gebrochen, indem er Mittel zum Umgehen einer Kopierschutztechnik zur Verfügung gestellt habe. Die US-Bürgerrechtsbewegung EFF unterstützt ihn in seinem Kampf gegen SunnComm. Der Jura-Professor Edward Felton von der Princeton University vertritt ihn. "Wenn bereits das Drücken der Shift-Taste eine Verletzung von Urheberrechten darstellt, gehören die Gesetze geändert", meinte Halderman zu der Klage.

Damit gerät auch Microsoft in die Schußlinie, Da Windows die nötige Technik für das Aushebeln des SunnComm Kopierschutzes zur Verfügung stellt, verletzt es die deutschen und amerikanischen Gesetze.

Die Gesetzgeber haben offensichtlich die neuen Regeln mit der heißen Nadel gestrickt und die Konsequenzen nicht bedacht. So beklagen CD-Produzenten, dass sie jetzt rechtswidrig handeln müssen, falls sie Kopierprogramme zur Vervielfältigung ihrer selbstproduzierten Datenträger einsetzen. Gerade bei Kleinserien (Schulungsvideos oder Marketinghilfen) werden die Scheiben noch einzeln gebrannt und der Kopierschutz befindet sich auf dem Master. Nicht jeder Nutzer von illegalen Kopiertools nutzt diese für gesetzeswidrige Zwecke.

Auch Journalisten werden in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt, da über Kopiertools und Techniken nicht mehr geschrieben werden darf. Da ist es doch viel problemloser, den perfekten Mord in einem Krimi zu schildern. Hier droht zumindest keine Strafe.

Es wird höchste Zeit für eine Überarbeitung der Gesetze.

Klaus D. Minhardt



Letzte Änderung:  00:03 07/02 2005

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